Rückgabe- und Reklamationsrichtlinie
Ihre Rücksendung oder Beschwerde kann entweder online oder in Papierform erfolgen.
Bitte senden Sie die beanstandeten Waren als Paket entweder per Kurier, per Post oder über einen Paketdienst an uns.
Wenn Sie die Waren per Post versenden, senden Sie sie bitte nicht als Einschreiben, sondern als Paket.
Der Code unseres Unternehmens bei Packeta für ein zurückgesandtes Paket lautet: 99601026. Teilen Sie diesen Code in der Packeta-Filiale mit, und sie werden das Paket an uns zurücksenden.
Online-Beschwerden und Rücksendungen können Sie unter diesem Link abschließen.
Alternativ können Sie Ihre Beschwerde in Papierform wie folgt einreichen:
Bitte senden Sie zusammen mit den beanstandeten Waren auch die Rechnung, die Garantiekarte (falls diese den Waren beilag) und das Beschwerdeformular, das Sie hier herunterladen können:
Befolgen Sie die Anweisungen im Dokument und vergessen Sie nicht, eine kurze Zusammenfassung der Mängelbeschreibung sowie Ihre Kontaktdaten anzugeben.
Falls es sich um einen Widerruf des Vertrags innerhalb von 30 Tagen handelt
Den Widerruf vom Vertrag können Sie unter diesem Link herunterladen:
Für Service- bzw. Beschwerdekommunikation: info@wachman.eu
BESCHWERDEVERFAHREN
des Online-Shops wachman.eu
I. Identifikation des Händlers
1.1. Dieses Beschwerdeverfahren (im Folgenden auch als "BV" bezeichnet) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen:
Handelsname: ROY.SK s.r.o.
Sitz: Vlkanovská 127, Vlkanová 976 31, Slowakische Republik
Eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung Sro, Einlage Nr. 26201/S
Unternehmens-ID: 47614030
USt-ID: 2023982488
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: SK2023982488
Bankkonto: SK52 0900 0000 0052 2386 5100
Der Verkäufer ist umsatzsteuerpflichtig
(im Folgenden auch als "Verkäufer" oder "Händler" bezeichnet) sowie jede Person, die als Käufer der vom Verkäufer auf dessen Webseite angebotenen Produkte auftritt und im Rahmen eines Verbrauchervertrags handelt, wie in den auf der Webseite des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Definition eines Verbrauchers der anwendbaren Gesetzgebung der Slowakischen Republik festgelegt, insbesondere: Gesetz Nr. 108/2024 Coll. über den Verbraucherschutz sowie über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in der aktuellen Fassung, Gesetz Nr. 40/1964 Coll. (Bürgerliches Gesetzbuch) in der aktuellen Fassung, mit der in Punkt 4.4 dieses Beschwerdeverfahrens vorgesehenen Ausnahme, die die Rechtsbeziehung zwischen dem Händler und einem Käufer regelt, der nicht als Verbraucher handelt.
1.2. Die E-Mail- und Telefonkontakte des Verkäufers lauten:
E-Mail: info@wachman.eu
1.3. Die Adresse für den Versand schriftlicher Mitteilungen, Beschwerden und Vertragswiderrufe lautet:
ROY.SK s.r.o., Vlkanovská 127, Vlkanová 976 31, Slowakische Republik
II. Grundbestimmungen
2.1. Dieses Beschwerdeverfahren regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Händler.
III. Ausübung der Rechte aus der Mängelhaftung
3.1. Der Käufer kann seine Rechte aus der Mängelhaftung nur ausüben, wenn er den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Monaten ab Erhalt der Ware, über den Mangel unterrichtet. Wird der Mangel nicht innerhalb dieses Zeitraums angezeigt, verfallen die Rechte aus der Mängelhaftung.
IV. Mängelhaftung
4.1. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, den die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung aufweist und der innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung auftaucht.
4.2. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um eine Ware mit digitalen Elementen, bei der digitaler Inhalt geliefert oder eine digitale Dienstleistung über den vereinbarten Zeitraum kontinuierlich erbracht werden soll, haftet der Verkäufer für jeden Mangel des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung, der oder die während des gesamten vereinbarten Zeitraums auftritt oder erkennbar wird, jedoch mindestens für zwei Jahre ab Lieferung der Ware mit digitalen Elementen.
4.3. Die Parteien können eine kürzere Haftungsfrist des Verkäufers für Mängel als in den Absätzen 4.1 und 4.2 vereinbaren, jedoch nicht kürzer als ein Jahr ab Lieferung der Ware.
4.4. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, den die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer aufweist und der innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung auftritt, sofern der Käufer nicht als Verbraucher handelt.
V. Rechte aus der Mängelhaftung
5.1. Ist der Verkäufer für einen Mangel der gelieferten Ware haftbar, hat der Käufer das Recht, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben zu lassen, einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.2. Der Käufer kann die Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon bis zur Erfüllung der aus der Mängelhaftung entstehenden Verpflichtungen durch den Verkäufer zurückhalten, es sei denn, der Käufer befindet sich bereits in Zahlungsverzug, wenn der Mangel angezeigt wird. Der Käufer hat den Kaufpreis ohne unangemessene Verzögerung zu zahlen, sobald der Verkäufer seine Verpflichtungen erfüllt hat.
5.3. Der Käufer kann die Rechte aus der Mängelhaftung, einschließlich des in Punkt 5.2 genannten Rechts, nur dann ausüben, wenn der Mangel innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellung und spätestens innerhalb der in den Punkten 4.1 bis 4.3 dieses Beschwerdeverfahrens festgelegten Fristen angezeigt wird.
5.4. Die Ausübung der Rechte aus der Mängelhaftung schließt das Recht des Käufers nicht aus, Schadensersatz wegen durch den Mangel verursachter Schäden zu fordern.
VI. Mängelanzeige
6.1. Ein Mangel kann an jeder Niederlassung des Verkäufers, an einem anderen Ort, über den der Verkäufer den Käufer vor Vertragsabschluss oder vor Versand der Bestellung informiert hat, oder auch mittels Fernkommunikation an der Adresse des Geschäftssitzes des Verkäufers oder an einer anderen Adresse, die der Verkäufer dem Käufer beim Abschluss des Vertrags oder danach mitgeteilt hat, angezeigt werden.
6.2. Falls der Käufer einen Mangel per Post anzeigt und der Verkäufer die Annahme verweigert, gilt die Sendung als an dem Tag der Verweigerung zugestellt.
6.3. Der Verkäufer hat dem Käufer unmittelbar nach Anzeige des Mangels eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Mängelanzeige zukommen zu lassen. In dieser Bestätigung gibt der Verkäufer den Zeitraum an, innerhalb dessen der Mangel gemäß § 507 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 40/1964 Coll. (Bürgerliches Gesetzbuch) in der aktuellen Fassung behoben wird. Dieser Zeitraum darf ohne einen objektiven, außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegenden Grund nicht länger als 30 Tage betragen.
6.4. Lehnt der Verkäufer die Haftung für den Mangel ab, sind die Gründe für die Ablehnung dem Käufer schriftlich mitzuteilen. Weist der Käufer die Haftung des Verkäufers für den Mangel durch ein Gutachten oder eine fachkundige Stellungnahme einer akkreditierten, autorisierten oder benannten Person nach, kann der Käufer den Mangel erneut anzeigen, und der Verkäufer darf die Haftung für den Mangel nicht abweisen; eine wiederholte Mängelanzeige unterliegt nicht § 621 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 108/2024 Coll. über den Verbraucherschutz sowie über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in der aktuellen Fassung. Die Kosten für das Gutachten und die fachkundige Stellungnahme trägt der Verkäufer gemäß § 509 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 40/1964 Coll. (Bürgerliches Gesetzbuch) in der aktuellen Fassung.
6.5. Hat der Verkäufer den Käufer vor Vertragsabschluss bzw. im Falle eines auf Bestellung geschlossenen Vertrags darüber informiert, dass Mängel auch an eine andere Person angezeigt werden können, so gelten deren Handlungen oder Unterlassungen für die Haftung des Verkäufers im Rahmen der Mängelhaftung als Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers.
VII. Mängelbehebung
7.1. Der Käufer hat das Recht, den Mangel entweder durch Ersatzlieferung oder durch Reparatur der Ware beheben zu lassen. Der Käufer darf keine Behelfsmethode wählen, die unmöglich ist oder im Vergleich zur Alternative für den Verkäufer unverhältnismäßige Kosten verursacht, wobei alle Umstände, insbesondere der Wert der Ware ohne Mangel, die Schwere des Mangels und die möglichen Schwierigkeiten für den Käufer, berücksichtigt werden.
7.2. Der Verkäufer kann die Mängelbehebung ablehnen, wenn eine Reparatur oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.
7.3. Der Verkäufer hat die Ware innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Anzeige des Mangels durch den Käufer kostenfrei, auf eigene Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer zu reparieren oder zu ersetzen, wobei die Beschaffenheit der Ware und der vom Käufer verfolgte Zweck berücksichtigt werden.
7.4. Für die Reparatur oder Ersatzlieferung hat der Käufer die Ware an den Verkäufer oder an eine gemäß § 622 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 108/2024 Coll. über den Verbraucherschutz sowie über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in der aktuellen Fassung benannte Person zu übergeben oder bereitzustellen. Die Kosten für den Transport der Ware trägt der Verkäufer.
7.5. Der Verkäufer hat die reparierte oder ersetzte Ware auf eigene Kosten in derselben oder einer vergleichbaren Weise an den Käufer zu liefern, in der der Käufer die mangelhafte Ware geliefert hat, sofern nicht einander abweichendes vereinbart wurde. Zieht der Käufer die Ware nicht innerhalb von sechs Monaten zum Fälligkeitsdatum ab, kann der Verkäufer die Ware veräußern. Handelt es sich um eine Ware von hohem Wert, wird der Verkäufer den Käufer vorab über den beabsichtigten Verkauf informieren und einen angemessenen Aufschub zur Abholung gewähren. Der Verkäufer hat unmittelbar nach dem Verkauf dem Käufer den Erlös aus dem Verkauf nach Abzug der zweckmäßig entstandenen Kosten für Lagerung und Verkauf auszuzahlen, sofern der Käufer innerhalb des vom Verkäufer in der Mitteilung über den beabsichtigten Verkauf gesetzten angemessenen Zeitraums seinen Anspruch auf einen Anteil an den Erlösen geltend macht. Kann die Ware nicht verkauft werden oder sind die voraussichtlichen Verkaufserlöse nicht ausreichend, um die zweckmäßig entstandenen Lager- und Verkaufskosten zu decken, so darf der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten vernichten.
7.6. Bei der Mängelbehebung hat der Verkäufer für den fachgerechten Abbau der mangelhaften Ware sowie für die fachgerechte Installation der reparierten oder ersetzten Ware zu sorgen, sofern diese Maßnahmen infolge der Reparatur oder Ersatzlieferung erforderlich sind. Der Verkäufer und der Käufer können vereinbaren, dass der Käufer den Abbau der Ware und die Installation der reparierten oder ersetzten Ware auf Kosten und Risiko des Verkäufers veranlasst.
7.7. Im Falle einer Ersatzlieferung steht dem Verkäufer kein Anspruch auf Schadensersatz für Verschleißschäden der Ware zu, noch für den normalen Gebrauch der Ware vor deren Ersatzlieferung.
7.8. Für Mängel in der Ersatzlieferung haftet der Verkäufer gemäß § 619 des Gesetzes Nr. 108/2024 Coll. über den Verbraucherschutz sowie über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in der aktuellen Fassung.
7.9. Der Käufer hat Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass oder kann ohne weitere angemessene Frist gemäß § 517 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 40/1964 Coll. (Bürgerliches Gesetzbuch) in der aktuellen Fassung vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn:
a) der Verkäufer die Ware weder repariert noch ersetzt hat,
b) der Verkäufer die Ware nicht in Übereinstimmung mit § 623 Abs. 4 und 6 des Gesetzes Nr. 108/2024 Coll. über den Verbraucherschutz sowie über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in der aktuellen Fassung repariert oder ersetzt hat,
c) der Verkäufer die Mängelbehebung gemäß § 623 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 108/2024 Coll. über den Verbraucherschutz sowie über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in der aktuellen Fassung abgelehnt hat,
d) die Ware trotz Reparatur oder Ersatzlieferung den gleichen Mangel aufweist,
e) der Mangel so erheblich ist, dass er einen sofortigen Preisnachlass oder den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder
f) der Verkäufer erklärt hat oder aus den Umständen hervorgeht, dass der Mangel nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer behoben wird.
7.10. Der Preisnachlass muss dem Unterschied zwischen dem Wert der gelieferten Ware und dem Wert, den die Ware ohne Mangel hätte, in angemessenem Umfang entsprechen.
7.11. Der Käufer kann nicht gemäß Punkt 7.9 vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er selbst zur Entstehung des Mangels beigetragen hat oder der Mangel unerheblich ist. Die Beweislast, dass der Käufer zur Entstehung des Mangels beigetragen hat und dass der Mangel unerheblich ist, liegt beim Verkäufer.
7.12. Betrifft der Vertrag den Kauf mehrerer Artikel, kann der Käufer nur hinsichtlich des mangelhaften Artikels zurücktreten. Bezüglich der anderen Artikel kann der Käufer nur zurücktreten, wenn es nicht zumutbar erscheint, dass der Käufer die anderen Artikel ohne den mangelhaften Artikel behalten will.
7.13. Nach Rücktritt vom Vertrag oder einem Teil davon hat der Käufer die Ware auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden. Der Verkäufer hat für den fachgerechten Abbau der Ware zu sorgen, die vor dem Auftreten des Mangels entsprechend ihrer Natur und ihres Zwecks installiert war. Falls der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behebt, kann der Käufer den Abbau und die Rücksendung der Ware auf Kosten und Risiko des Verkäufers veranlassen.
7.14. Nach Rücktritt vom Vertrag hat der Verkäufer den Kaufpreis spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem die Ware an den Verkäufer zurückgesandt wurde oder ab dem Nachweis, dass der Käufer die Ware an den Verkäufer gesendet hat, zurückzuzahlen.
7.15. Der Verkäufer hat den Kaufpreis an den Käufer in derselben Weise zurückzuzahlen oder einen Preisnachlass zu gewähren, in der der Käufer den Kaufpreis ursprünglich gezahlt hat, sofern der Käufer keiner abweichenden Erstattungsmethode ausdrücklich zustimmt. Alle mit der Erstattung verbundenen Kosten trägt der Verkäufer.
7.16. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Verschleißschäden der Ware, noch auf Schadensersatz für den normalen Gebrauch der Ware vor einem Rücktritt vom Kaufvertrag.
VIII. Haftung für Mängel in der digitalen Erfüllung
8.1. Der Händler haftet für jeden Mangel in der digitalen Erfüllung zum Zeitpunkt der Lieferung und für Mängel, die innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung auftreten, sofern es sich um eine digitale Erfüllung handelt, die entweder als einmalige Lieferung oder als eine Reihe von Einzellieferungen erfolgt.
8.2. Der Händler hat den Mangel in der digitalen Erfüllung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Anzeige des Mangels durch den Verbraucher kostenfrei, ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher und auf eigene Kosten zu beheben, wobei die Beschaffenheit der digitalen Erfüllung und der vom Verbraucher verfolgte Zweck berücksichtigt werden.
8.3. Der Händler kann die Mängelbehebung ablehnen, wenn die Behebung nicht möglich ist oder wenn dies unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, wobei alle Umstände, insbesondere der Wert der digitalen Erfüllung ohne Mangel und die Schwere des Mangels, zu berücksichtigen sind.
IX. Haftung für Mängel in der Dienstleistung
9.1. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel in der Dienstleistung zum Zeitpunkt der Erbringung und für Mängel, die innerhalb von zwei Jahren ab der Erbringung der Dienstleistung auftreten.
9.2. Bei der Ausübung der Rechte aus der Mängelhaftung in der Dienstleistung gelten die Bestimmungen von Artikel VI dieses Beschwerdeverfahrens sinngemäß.
X. Schlussbestimmungen
10.1. Dieses Beschwerdeverfahren ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung dieser Webseite. Die Dokumente – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung – sind auf der Domain der Webseite des Verkäufers veröffentlicht.
10.2. Dieses Beschwerdeverfahren ist ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung auf der Webseite des Verkäufers, d.h. ab dem 30.10.2024, gültig und wirksam.